Versicherung bei Praktikum und TA
Für Schäden, die bei Praktika, betrieblichen TA von SuS an Einrichtungen des Betriebs/Kooperationspartners verursacht werden, besteht ein Versicherungsgrundschutz durch die Schülerversicherung.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Schülerversicherung.
Sie können weitere Risiken auch über eine private Haftpflichtversicherung abdecken. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler*innen.
Es ist möglich, dass Betriebe, die eine Praktikumsstelle oder eine betriebliche Technikerarbeit bereitstellen, einen Nachweis über die bestehende Schüler*innen-/Haftpflichtversicherung einfordern.
Infos A-ZInfos A-Z
Hinweis
Änderungen wichtiger Daten wie
- Telefon- bzw. Mobilfunknummer
- Adresse
- Kontaktdaten Erziehungsberechtigte
bitte umgehend im Sekretariat melden!
Hierzu gilt folgende Vorgehensweise:
- Untenstehendes Formular (.xlsx) herunterladen
- Formular digital ausfüllen
- Ausgefülltes Formular ausdrucken
- Ausgedrucktes Formular mit Datum und Unterschrift versehen
- Vollständiges Formular im Sekretariat abgeben oder in den Briefkasten davor einwerfen
ÄnderungsantragPersonaldaten (.xlsx)
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