Werner-von-Siemens-Schule
Mannheim | Berufliche Schule

Auskünfte an Eltern von Volljährigen

Das Schulgesetz von Baden-Württemberg legt in § 55 die Regeln für die Zusammenarbeit von Eltern und Schule fest. Wichtige Aspekte dieser Zusammenarbeit sind:

  • Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Eltern und Schule unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen eine Erziehungsgemeinschaft.
  • Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen Eltern in der Klassenpflegschaft, den Elternvertretungen und der Schulkonferenz wahr – auch wenn die Schülerinnen und Schüler bereits volljährig sind.

Auch bei volljährigen Kindern kann die Schule den Eltern personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen,

  • wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schülerinnen und Schüler erkennbar ist
    oder
  • wenn eine Gefahr für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern.
    Dies gilt auch, wenn der Ausschluss aus der Schule angedroht wird oder ein Schüler die Schule gegen seinen Willen verlassen muss.

Infos A-ZInfos A-Z

Hinweis

Änderungen wichtiger Daten wie

  • Telefon- bzw. Mobilfunknummer
  • Adresse
  • Kontaktdaten Erziehungsberechtigte

bitte umgehend im Sekretariat melden!

Hierzu gilt folgende Vorgehensweise:

  • Untenstehendes Formular (.xlsx) herunterladen
  • Formular digital ausfüllen
  • Ausgefülltes Formular ausdrucken
  • Ausgedrucktes Formular mit Datum und Unterschrift versehen
  • Vollständiges Formular im Sekretariat abgeben oder in den Briefkasten davor einwerfen